Ausländerbeirat
Ausländerbeirat
Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner/innen der Gemeinde.
Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung, die festschreibt, dass Städte und Gemeinden mit 1000 und mehr ausländischen Einwohner/innen einen Ausländerbeirat einrichten müssen, wurde in Musterstadt erstmals 1997 ein Ausländerbeirat eingerichtet. Der Ausländerbeirat wird jeweils für eine Wahlzeit von 5 Jahren gewählt.
Der Magistrat hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist. Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohnerinnen und Einwohner betreffen. Ferner ist der Ausländerbeirat berechtigt zu bzw. bei den Beratungen der Ausschüsse gehört zu werden.