Magistrat
Magistrat
Der Magistrat ist die "Regierung", die Stadtverordnetenversammlung das "Parlament" der Stadt.
Als Verwaltungs- und "ausführendes" Organ erledigt der Magistrat die laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung mit ihren Geschäftsbereichen unterstützt.
Mit Ausnahme des Bürgermeisters werden alle Magistratsmitglieder von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Der Magistrat nimmt an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil. In den Sitzungen der Ausschüsse wird er in der Regel durch die zuständigen Dezernenten vertreten. Der Bürgermeister - als Sprecher des Magistrats - bzw. die zuständigen Dezernenten haben in diesen Gremien grundsätzlich Rederecht, dürfen sich jedoch an den Abstimmungen nicht beteiligen.
An der Spitze des Magistrats steht der Bürgermeister. Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder verantworten einen eigenen Geschäftsbereich, das "Dezernat", wobei jedem Dezernat entsprechende Geschäftsbereiche zugeordnet sind. Eine wesentliche Aufgabe des direkt gewählten Bürgermeisters ist die Festlegung der Dezernatsverteilung.