Stadtverordnetenversammlung
Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung (Gemeindevertretung) ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan. Die Mitglieder werden bei den Kommunalwahlen von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die Sitzungen sind öffentlich und werden vom Stadtverordnetenvorsteher geleitet, das ist der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, der von den Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gewählt wird.
Aufgaben
sind z.B.
- Wahl des Magistrats - mit Ausnahme des/der Bürgermeisters/in -
- Überwachung der Verwaltung der Gemeinde und der Geschäftsführung des Magistrats
- Aufstellung des Haushaltsplanes
- Grundsätzliche Festlegungen zur Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung
- Beschlüsse zum Stadtrecht, Benutzungssatzungen für öffentliche Einrichtungen und Gebührenordnungen
Mitglieder
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